Sicherer Auftritt beim Einsatz von Leitern

Zur Verbesserung der Standfestigkeit von Leitern wurden Teile der Herstellernorm DIN EN 131 „Leitern“ Ende 2017 aktualisiert. Wir möchten an dieser Stelle nochmals auf die wichtigsten Änderungen aufmerksam machen.

  • Unterscheidung in gewerblichen und privaten Gebrauch; für die gewerblich genutzten Leitern gelten strengere Prüfvorschriften für die Hersteller
  • Verbreiterter Stand: Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, muss ab einer Länge von 3,0 m eine Standverbreiterung (Quertraverse oder konische Bauweise) vorhanden sein; dies kann auch Mehrzweckleitern mit aufgesetzten Schiebeteilen betreffen!leiter_din_en_131_verbreiterte_Standfuesse
  • Die Auftrittstiefe bei Stufen muss mind. 80 mm betragen

Bei Neuanschaffungen sollte darauf geachtet werden, dass die Leitern diese Anforderungen erfüllen. Alte Leitern, die nicht der aktuellen Norm entsprechen, dürfen prinzipiell weiterverwendet werden, sofern die Sicherheit für den jeweiligen Arbeitsauftrag gewährleistet ist. Das heißt, das Ergebnis muss in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Das Nachrüsten alter Leitern mit Quertraversen ist grundsätzlich möglich.

Seit Anfang 2019 gelten zudem neue Anforderungen aus der TRBS 2121-2, die beim Einsatz von Leitern zu berücksichtigen sind. Prinzipiell ist nun zu unterscheiden, ob die Leiter als Verkehrsweg oder als Arbeitsplatz eingesetzt werden soll. Reine Sprossenleitern dürfen demnach nur noch als Verkehrsweg bis max. 5,0m dienen (hiervon darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, z.B. Einsatz in Schächten). Ansonsten sind Stufenleitern für Arbeitsplätze bzw. Sprossenleitern mit variablen Plattformen einzusetzen. Vor jedem Leitereinsatz sollte daher geprüft werden, ob die richtige Leiter zur Verfügung steht, bzw. ob für die vorgesehene Tätigkeit nicht ein sichereres Arbeitsmittel (z.B. Gerüst oder Hubarbeitsbühne) eingesetzt werden kann.

leiter als arbeitsplatz_verkehrsweg

 Bildquelle: www.krause-systems.de

Bitte wenden Sie sich bei Beratungsbedarf an ihre zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz.
(Sko)