Entsorgung: Neuartiger Corona-Virus

Im Zusammenhang mit den Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) wird oftmals auch die Frage gestellt, wie die Abfälle zu entsorgen sind. Diese Frage wurde nun aktuell am 07.02.20 vom Robert-Koch-Institut beantwortet: es ist als „Infektiöser Abfall“ zu entsorgen.

Laut der „Empfehlungen des Robert Koch-Institutes für die Hygienemaßnahmen und Infektionskontrolle bei Patienten mit bestätigter Infektion durch 2019-nCoV“ (SARS-CoV-2) sind Abfälle wie folgt zu entsorgen:

  • Die Entsorgung von Abfällen, die mit Sekreten oder Exkreten kontaminiert sind, erfolgt nach Abfallschlüssel 180103 gemäß Richtlinie der LAGA.

Link RKI Empfehlung Neuartiger Corona-Virus

 

Was bedeutet dies in der Praxis:

  • Kontaminierte Abfälle, von Patienten mit bestätigter Infektion sind als „Infektiöse Abfälle“ zu entsorgen. Die Abfälle müssen in gelbe Leichtbehälter gegeben werden. Diese Behälter sind, wie gewohnt, mit Aufklebern zu kennzeichnen und dicht zu verschließen.
  • Abfälle, welche nicht kontaminiert sind, sondern beispielsweise bei der Pflege anfallen (z. B. Umverpackungen von Sterilgütern) können, wie üblich, als B-Müll (Krankenhausspezifischer Abfall) entsorgt werden.
  • Es gelten die Allgemeinen Bestimmungen für die Entsorgung „Infektiöser Abfälle“.
  • Weitere Informationen finden Sie in der „neuartiges Coronavirus 2019-nCoV: Verfahrensanweisung bei Verdacht oder Erkrankung“, welche im Roxtra der UMG vom Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie veröffentlicht wurde.

 

Sollten Sie Fragen zur Entsorgung von Abfällen aus der Behandlung von Infektionen mit dem neuartigen Cora-Virus haben, dann wenden Sie sich bitte an die Abfallbeauftragten der Stabsstelle oder das Institut für Krankenhaushygiene und Infektiologie der UMG.