ZKBS News: Einstufungen und Stellungnahmen

Wie immer erhalten Sie einen Überblick über neue oder geänderte Einstufungen von Organismen, Stellungnahmen zu bestimmten Tätigkeiten und Veröffentlichung von Fokusthemen der ZKBS.

Geänderte Einstufungen

Die folgende Tabelle listet Einstufungen auf, die sich aufgrund aktueller Daten verändert haben. Für genauere Informationen rufen Sie bitte den entsprechenden Eintrag in der jeweiligen Datenbank auf.

Datum der Änderung
Zelllinie UKE-1 Herabstufung in Risikogruppe 1 Dezember 2019
Trypanosoma brucei gambiense Hochstufung in Risikogruppe 3** Dezember 2019

225. Sitzung der ZKBS

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die ZKBS ordnete die Bakterien Bdellovibrio bacteriovorus und Micavibrio aeruginosavorus als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 1 zu.

Der Erreger der Schlafkrankheit, Trypanosoma brucei gambiense, wurde in die Risikogruppe 3** hochgestuft. Die Einstufung kann herabgesetzt werden, wenn die Arbeiten mit dem Parasiten ohne Überträger/Zwischenwirt bzw. ohne infektiöse Stadien des Parasiten durchgeführt werden, und keine Nukleinsäureabschnitte übertragen werden, die das Gefährdungspotenzial von T. b. gambiense erhöhen.

Aktualisierung der Stellungnahme zur Risikobewertung von gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Influenza-A-Viren

Basierend auf neuer Literatur wurde die Allgemeine Stellungnahme zur Bewertung rekombinanter Influenza-A-Viren überarbeitet. Die Laborstämme WSN und PR8 mit Mutationen in den Genomsegmenten PB1, PB2 und/oder PA des Polymerasekomplexes werden nun von einer vorsorglichen Höherstufung in die Risikogruppe 3 ausgenommen. Da diese Stämme aufgrund ihrer Passagierungsgeschichte nur eine sehr geringe Pathogenität für den Menschen aufweisen, ist nicht davon auszugehen, dass sich ihr Gefährdungspotenzial durch das Einführen von Punktmutationen über das eines Organismus der Risikogruppe 2 hinaus erhöht.

226. Sitzung der ZKBS

Einstufungen von Spender- und Empfängerorganismen

Die ZKBS ordnete die Bakterien Mycobacterium avium ssp. hominissuis, Flavobacterium johnsoniae sowie Vibrio cholerae C6706 ΔCTXΦ als Spender- und Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten der Risikogruppe 2 zu.

Weiterhin wurden im Rahmen der Bewertung von gentechnischen Arbeiten die Bakterien Aeromonas diversa, Bibersteinia trehalosi, Cardiobacterium valvarum, Kingella kingae, Moraxella bovis, Acidaminococcus sp. BV3L6 sowie Lachnospiraceae-Bakterium ND2006 in die Risikogruppe 2 eingestuft.

Aktualisierung der allgemeinen Stellungnahme zum Gentransfer mithilfe retroviraler Vektoren

Die Stellungnahme wurde um die Empfehlung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit pseudotypisierten retroviralen Vektoren ergänzt, die eine erhöhte Partikelstabilität aufweisen und Nukleinsäuren mit onkogenem Potenzial übertragen.
Bei Vektoren, die aufgrund der Rezeptorspezifität des verwendeten Hüllproteins humane Lungenepithelzellen infizieren können, wird zur Vermeidung einer Infektion durch Aerosole das Tragen eines Atemschutzes mit dem Rückhaltevermögen der Klasse P3 empfohlen. Davon ausgenommen sind VSV-G-pseudotypisierte retrovirale Vektoren, da diese humane Lungenepithelzellen nur mit sehr geringer Effizienz über die apikale Seite infizieren können. Für VSV-G-pseudotypisierte retrovirale Vektoren wird aufgrund ihres breiten Zelltropismus das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes empfohlen.

MEACB-Stellungnahme zur möglichen Regulation der Neuen Molekularen Techniken

Im November 2019 fand das 9. Treffen der europäischen Institutionen für die biologische Sicherheit (MEACB) in Berlin statt. Im Rahmen dieses Treffens stimmte die Mehrheit der vertretenen Sicherheits-Komitees darin überein, dass ein Bedarf besteht, die europäische GVO-Regulierung zu ändern. Eine gemeinsame Stellungnahme der ZKBS, der schweizerischen EFBS und der niederländischen COGEM bzgl. einer möglichen zukünftigen Regulation der Neuen Molekularen Techniken wurde erarbeitet und an die Europäische Kommission verschickt.