Rückhaltung für wassergefährdende Stoffe: Fußböden flüssigkeitsdicht versiegeln

In vielen Bereichen der Universität und der Universitätsmedizin wird mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen, z.B. mit Betriebsstoffen wie Maschinenölen und Kraftstoffen. Bei Umfüllvorgängen kommt es häufig zu Tropf- oder Spritzverlusten. Bei einer Leckage kann es sogar zum Austreten größerer Mengen wassergefährdender Stoffe kommen. Um eine Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser zu vermeiden, sind bestimmte Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.

Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind gemäß der Anlagenverordnung AwSV mit einer flüssigkeitsdichten Rückhalteeinrichtung auszurüsten. Die Rückhaltung dient zum Auffangen von wassergefährdenden Stoffen. Zu den Rückhalteeinrichtungen zählen u.a. Auffangwannen, in denen Behälter mit wassergefährdenden Stoffen (z.B. Fässer, Kanister) zu stellen sind.

Besteht in einem Lager eine Aufkantung (Stufe) und sind der Boden und ein definierter Wandbereich flüssigkeitsdicht versiegelt, kann auch die gesamte Fläche des Lages zur Rückhaltung genutzt werden und als Auffangwanne dienen.

Bei der Art der Versieglung ist darauf zu achten, dass sie eine gute chemische und mechanische Beständigkeit gegenüber den eingesetzten Stoffen aufweist. Wird die Anlage der Gefährdungsstufe C oder D zugeordnet, so hat die Bodenversieglung von einem Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu erfolgen. In allen anderen Fällen genügt es die Anwendungshinweise des Herstellers der Beschichtung zu beachten.

Hinweis: Sollte es zu Tropfverlusten auf dem Boden und auch in Auffangwannen gekommen sein, sind diese umgehend mit einem geeigneten Bindemittel aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies ist bei einer guten Versiegelung dann auch viel leichter möglich.

 

Beispiel Bodenfläche in einem Betriebsstofflager

Boden

 

 

Für eine gewässerschutzrechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Gewässerschutzbeauftragten Frau Dr. Schaefer oder Frau Herrmann.