Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege – Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen

Im Gesundheitsdienst sind die körperlichen Anforderungen bei der Betreuung, bei der Pflege und beim Bewegen von Patient*innen sehr hoch. Bewegen von Menschen beinhaltet alle Tätigkeiten, bei denen Menschen, die pflege- oder betreuungsbedürftig sind, bewegt oder bei der Bewegung unterstützt werden müssen.

Diese körperlichen Beanspruchungen wirken sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig auf Muskeln, Sehnen und Skelettapparat und damit auch auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten.

Aufgrund der Vielfalt der pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten und ihrer Abläufe sind hierbei insbesondere die vorgesetzten Personen gefragt, im Rahmen einer Analyse mit den Beschäftigten Verbesserungen herbeizuführen (im Sinne der Gefährdungsbeurteilung).

Den aktuellen Stand zu beanspruchenden Einflussfaktoren bei Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und zu organisatorischen Verbesserungen aber auch zu technischen Hilfsmitteln zur Erleichterung bei der Bewegungsunterstützung fasst die neue DGUV Information 207-010 zusammen.
Inhaltlich richtet sich die Veröffentlichung sowohl an Führungskräfte als auch an die Beschäftigten insgesamt, um gemeinsam Verbesserungen in der Praxis zu erreichen.

 

Auf diese Veröffentlichung und weitere Regelwerke / Schriften der DGUV können Sie unter folgendem Link zugreifen:

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/1264/bewegen-von-menschen-im-gesundheitsdienst-und-in-der-wohlfahrtspflege-praevention-von-muskel-und-s

Bei Fragen und zur Unterstützung wenden Sie sich gerne an die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz oder die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.

Bild Titelseite DGUV Information Bewegen von Menschen im Gesundheitsdienst_S10_201218