Sonderregelungen während der Corona-Pandemie – Update

Seit Beginn der Corona Pandemie mit den gebotenen Kontaktbeschränkungen gelten auch im Strahlenschutz bestimmte Sonderregelungen (siehe NL 02/2020). Zur Umsetzung und Anwendung hier einige aktuelle Hinweise.

Viele Kursanbieter haben mittlerweile ihr Angebot auf online-Kurse umgestellt, so dass eine Aktualisierung innerhalb der 5-Jahresfrist in der Regel (wieder) möglich ist und dringend empfohlen wird. Durch den Ausfall von Kursen im vergangenen Jahr sind die diesjährigen Kurse allerdings sehr nachgefragt, so dass eine frühzeitige Anmeldung empfehlenswert ist.

Der diesjährige Fachkunde-Aktualisierungskurs für Wissenschaftler und Technische Mitarbeiter aus dem naturwissenschaftlichen Bereich findet im online-Format am 22.02.2021 am LARI statt.

Über Strahlenschutz-Kurse für die Zielgruppen im medizinischen Bereich informiert die Bildungsakademie der UMG auf ihrer Webseite https://fortbildung.umg.eu/LS/-1715596420/SIS

 Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach § 77 Abs. 2 StrlSchV (Kat. A):

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurde von der nach § 77 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV möglichen Beurteilung ohne Untersuchung Gebrauch gemacht. Voraussichtlich ab März 2021 wird die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durch den Betriebsärztlichen Dienst wieder wie gewohnt stattfinden. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie im RoXtra https://www.roxtra.med.uni-goettingen.de/Roxtra/doc/showfolder.aspx?folderid=13148

Erforderliche Fachkunde bei der Anwendung am Menschen:

Die gelockerten Fachkundeanforderungen für im klinischen Betrieb tätige Ärztinnen oder Ärzte im Hinblick auf die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) und die Teilnahme an anerkannten Kursen gelten fort. Weitere Informationen dazu finden Sie im RoXtra https://www.roxtra.med.uni-goettingen.de/Roxtra/doc/showfolder.aspx?folderid=13148

 

Alle übrigen Auflagen und Vorschriften im Strahlenschutz besitzen auch während der Pandemie weiterhin ihre Gültigkeit. Insbesondere sind hier zu nennen: Anwesenheitspflichten von fachkundigem Personal oder Strahlenschutzbeauftragen, Unterweisungen, Prüfpflichten nach Strahlenschutzrecht (wiederkehrende Prüfung von Röntgengeräten, Dichtheitsprüfungen, etc.). Seitens der Sachverständigen-Stellen sind uns hierbei keine besonderen Einschränkungen bei der Termin-Verfügbarkeit bekannt.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen / Umweltschutz gern zur Verfügung.