Die neue GenTSV tritt in Kraft

Ich hatte ja bereits über Neuerungen der GenTSV im Seminar 2019 und im Newsletter berichtet. Jetzt tritt die neue GenTSV ab dem 01.03.2021 in Kraft.

Hierbei gibt es einige Neuerungen zu beachten. Über die neue Aktualisierungspflicht für Projektleiter und BBS alle 5 Jahre wurde ja bereits mehrmals berichtet, zuletzt im Newsletter 03/2020.

Übersicht über relevante Neuerungen aus dem §17 Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen:

Sie finden Infos zu einzelnen Punkten wie die Checklisten und Vorlagen auf der Homepage für den Bereich Gentechnik.

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