Unfallanzeigen bei Arbeits- und Wegeunfällen

Es möchte keiner, aber leider kommen sie doch vor: Arbeitsunfälle. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeits- bzw. Wegeunfälle bei der Landesunfallkasse (LUK) anzuzeigen. Leider gibt es immer häufiger Beschwerden seitens der Landesunfallkasse über die Qualität der Unfallanzeigen. Deshalb hier einige Informationen zu diesem Thema mit der dringenden Bitte um Beachtung.

Es ist für die Mitarbeiter*innen der UNI/UMG geregelt, dass

  • Arbeitsunfälle ab einer Ausfallzeit größer 3 Kalendertagen und
  • Wegeunfälle immer angezeigt werden müssen.
  • Aber: Unfallanzeigen sind nur notwendig, wenn ein Arzt aufgesucht wurde oder es zu einem Schaden eines „Körperhilfsmittel“ (z.B. Brille) gekommen ist, also immer dann, wenn Kosten entstehen. Für alle anderen Verletzungen und Unfälle ist die Eintragung in das Verbandbuch ausreichend.

Unfälle Studierender müssen unabhängig der Ausfallzeit immer anzeigt werden, aber auch hier nur, wenn ein Arzt aufgesucht wurde.

Bei der Erstellung der Unfallanzeige ist zu beachten:

Die Formulare zur Unfallzeige und Wegeunfall finden Sie auf den Intranet Seiten der jeweiligen Personalabteilung

  • UNI: Mitarbeiterportal > Formular Center > „U“ bzw. „W“
  • UMG: Internetseite G3-2 > Personalinfos A-Z > Unfallmeldung

Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um die „richtige“ Unfallfallanzeige handelt: für Arbeits- und Wegeunfälle ist das Formular „Unfallanzeige der Landesunfallkasse“ zu verwenden. Zu erkennen an der „Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers“ (oben rechts im Formular):

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Die Unfallanzeige des Dienstherren ist für Beamte oder bei Beteiligung Dritter und ist für die LUK nicht ausreichend!

  • Auch wenn viele nicht-deutschsprachige Mitarbeiter*innen an der UNI/UMG beschäftigt sind, die Amtssprache ist deutsch und in dieser Sprache ist die Unfallanzeige zu erstellen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass alle Beschäftigten der Landesunfallkasse z.B. des Englischen mächtig sind. Von daher ist eine Übersetzung des Formulars ebenfalls ausgeschlossen.
  • Die Unfallanzeige ist durch den Arbeitgeber bzw. durch die jeweilige Einrichtung zu erstellen und nicht durch die verunfallte Person. Diese soll nur die notwendigen Informationen liefern.
  • Die Unfallanzeige ist umgehend zu erstellen, wenn die Ausfallzeit erreicht ist bzw. abzusehen ist, dass diese erreicht wird. Es ist besonders für schwer verletzte Mitarbeiter*innen wichtig, dass die Unfallanzeige frühestmöglich bei der LUK ist, da es um Kosten für die Heilbehandlung und auch um das Verletztengeld geht. Es ist auf keinen Fall abzuwarten, bis die verunfallte Person wieder im Dienst ist.
  • Auch wenn der Unfallhergang nicht ganz klar ist, besteht die Möglichkeit durch „Schilderung anderer Personen“ einen ungefähren Unfallhergang zu schildern.
  • Vor einigen Jahren ist an der UNI/UMG der Ablaufplan/Laufzettel als Vorblatt zur Unfallanzeige eingeführt worden. Dieses Blatt dient nur der internen Verwendung. Es ist daher notwendig, dass die Unfallanzeige unten links im Formular bei „Unternehmer/Bevollmächtigter“ durch die Einrichtungsleitung unterschrieben wird. Eine Unterschrift nur auf dem Ablaufplan ist nicht ausreichend.
  • Ein komplettes und leserliches Ausfüllen aller Felder dürfte selbstverständlich sein.

 

Zusammenfassend werden folgende Unterlagen für die Unfallmeldung von Arbeits- und /oder Wegeunfällen benötigt:

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Bitte helfen Sie mit, dass die Unfallanzeigen schnell und gut ausgefüllt bei der LUK ankommen. Damit haben die verunfallten Personen eine Sorge weniger.

 

Sie können zu allen Fragen rund um die Unfallanzeigen gern die Sicherheitsfachkräfte der Stabsstelle ansprechen.

 

(Wolter)