Forschung an genetischen Ressourcen: Das Nagoya Protokoll

Sie erhalten aus anderen Ländern pflanzliche, tierische, mikrobielle Proben zur Forschungszwecken? Dann könnten die Vorgaben und Pflichten des Nagoya Protokolls für Sie relevant sein! Grundlegende Informationen erhalten Sie in diesem Beitrag:

Was ist das Nagoya Protokoll?

Das Nagoya Protokoll ist ein internationales Abkommen aus dem Jahr 2014 und konkretisiert eines der Ziele des Übereinkommens für biologische Vielfalt (CBD, Convention on Biological Diversity) indem es den Zugang zu genetischen Ressourcen (GR) regelt sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben (ABS, Access & Benefit Sharing). Das Abkommen wurde bisher von 139 Staaten ratifiziert und gilt somit bei der Nutzung von GR aus diesen Ländern. Es gilt auch bei indirekter Nutzung, also bei Erhalt zB durch Kooperationspartner.

Was sind genetische Ressourcen?

  • Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen und sonstigen Ursprungs, welches Erbinformationen enthält sowie deren direkte Derivate (Proteine, Enzyme, Metabolite). Dies gilt für Material welches nach dem Inkrafttreten am 12.10.2014 gesammelt wurde.
  • Ausgenommen ist humanes Material (Ausnahme bestimmte Nutzung des humanen Mikrobioms). Humanpathogene Organismen fallen jedoch unter die Verordnung.

Was versteht man unter Nutzung?

Unter Nutzung versteht man das Durchführen von Forschungs- und/oder Entwicklungstätigkeiten an der genetischen und/oder biochemischen Zusammensetzung dieser Ressourcen oder deren Derivaten. Der Begriff ist hierbei weit gefasst und Herkunftsländer können bestimmte Tätigkeiten oder Anwendungsbereiche ausklammern. Auch Grundlagenforschung, deren Ergebnisse die Grundlage bilden für angewandte Forschung (auch eine spätere!) ist eine Nutzung im Sinne des Protokolls.

Das ABC des ABS:

  • Access: Das Herkunftsland gewährt dem Nutzer im Zuge eines Abkommens (PIC, Prior Informed Consent) die Zustimmung zum Zugang zu der genetischen Ressource.
  • Benefit Sharing: Vertragliche Regelungen des Vorteilsausgleichs in Form eines MAT (Mutually Agreed Terms), abhängig von den Anforderungen des Herkunftslandes.
  • Compliance Regelungen: Diese sind gemäß EU-Verordnung geregelt und enthalten zB die Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Informationsbeschaffung, der Umsetzung der jeweiligen ABS Vorgaben, der Dokumentation, Aufbewahrung und, wenn nötig, die Weitergabe dieser Informationen an Dritte. Zudem muss bei Drittmittel finanzierten Forschungsprojekten eine Sorgfaltserklärung gegenüber der national zuständigen Behörde abgegeben werden.

 

Nagoya

Wer ist Nutzer und somit zuständig für die Einhaltung und Umsetzung des Nagoya Protokolls?

Das Abkommen wendet sich an jeden Nutzer der genetischen Ressource. In der Praxis sollten die Hauptverantwortlich Forschenden (Arbeitsgruppenleitung, Professoren usw.) sich über die spezifischen Vorgaben des Bereitstellerlandes informieren, diese umsetzen und die Einhaltung vor Ort organisieren/kontrollieren.

Weitere Informationen und Beratung: