Bauabfälle: Wichtige Änderungen ab 01.08.23

Für die Entsorgung von Bauabfällen gibt es neue rechtliche Regelungen, welche ab dem 01.08. gelten. Die Stabsstelle informiert durch ein Kurzseminar.

Die Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Depo-nieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Er-satzbaustoffverordnung (EBV) enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Darunter fallen auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen.

Vorgestellt und besprochen werden sollen im Rahmen des Kurzseminars die möglichen zu-künftigen Auswirkungen auf die Entsorgung von Bauabfällen. Teilnehmen werden Ansprech-personen von GM, G3-3 und BauG UMGmbH.

Rückfragen gerne an die Abfallbeauftragten: Fr. Dr. Schaefer, 39-24378 und Hr. Dr. Hoßbach, 39-24797