Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln

Eine neue Technische Regel für Betriebssicherheit ist erschienen: TRBS 1116: Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln.

Die Betriebssicherheitsverordnung stellt für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln Anforderungen an den Arbeitsgeber hinsichtlich der Qualifikation der Beschäftigten bei der Verwendung bestimmter Arbeitsmittel. Ebenso sind die Erstunterweisung sowie weiter regelmäßige Unterweisungen Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Die neu erschienene TRBS 1116 gibt Hinweise zur Konkretisierung der Forderungen hinsichtlich der Qualifikation und Unterweisungen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-1116.html